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Am
12. August 1786 erregte die Einlieferung eines Häftlings in das Grazer
Schlossberggefängnis großes Aufsehen. Viel Volk umdrängte mit wilden Rufen
den schwerbewachten Gefangenen, einen stark gebauten, im mittleren Alter
stehenden Mann mit groben Gesichtszügen. Es handelte sich hier aber nicht um
einen Prominenten, einen der politischen Verbrecher, wie sie so oft den
Schlossberg hinaufmarschieren mussten, um entweder erst nach langen Jahren
oder nicht mehr lebend wieder herabzukommen, nein, hier führte man einen
Kriminellen, dessen Prozess die Steirer vor Entsetzen und Staunen hatte
erstarren lassen.
Es war an einem Februarmorgen des gleichen Tages gewesen, als ein Bauer vom
Kirchgang im obersteirischen Kindberg heimkehrte. Plötzlich sah er in der
Nähe der Straße in und über einem Gestrüpp Krähen in Menge versammelt. Was
dort wohl sein könne, dachte sich der Bauer. Nichts Gutes ahnend, ging er
hin und stand entsetzt vor der verstümmelten, entblößten Leiche einer
Frauensperson. Der Kopf fehlte, außerdem eine Hand und ein Fuß, und der Leib
war geöffnet. Eine Kommission des Gerichtes von Wieden bei Bruck fand in der
Nähe die abgetrennten Körperteile und stellte fest, dass es sich um ein
wenige Wochen vorher verschwundenes Dienstmädchen handelte und dass ihr Herz
fehle. Mit den damaligen kriminalistischen Methoden kam man bekanntlich
nicht weit und so vergingen wieder Wochen ohne eine Aufklärung des Falles.
Man verließ sich halt auf den Zufall und hatte diesmal Glück.
Auf dem Wiedener Gericht erschienen nämlich zwei Bauern und erklärten, sie
hätten so was läuten gehört, dass nur der Bauernknecht Paul Reininger aus
der Gegend von Kindberg der Täter sein könne. Warum? Erstens sei er ein
lockerer Bursche, zweitens hatte er am Mordtag in Kindberg stark getrunken
und Geld verspielt und dann wäre er in die Richtung der Mordstelle gegangen.
(Heute hätte unsere Kriminalpolizei diese Umstände in ein paar Stunden
herausbekommen!) Als man Reiningers Unterkunft untersuchte, war alles klar.
Die blutbefleckten Kleider der Ermordeten lagen (unbegreiflicherweise) in
seiner Truhe. Aus. Reininger war viel zu primitiv, um noch zu leugnen.
Leichter konnte man´s der Polizei nicht machen. Der Untersuchungsrichter
sperrte aber immer entsetzter seine Augen auf bei dem, was im Verhör zutage
kam. Nicht weniger als sechs weibliche Personen hatte Reininger in den
letzten sieben Jahren in der gleichen Gegend umgebracht. (Wieso die Fahndung
nicht längst auf Hochtouren lief, ist uns heute unfasslich.) Das erste Opfer
war ein Mädchen. Nach einem Schäferstündchen im Walde wurde es in den Hals
gestochen. Tot. Nummer zwei war eine alte Frau, die der Mörder in Geldnot
erdrosselte. Beute ein Gulden. Nummer drei war ein siebenjähriges
Hirtenmädchen, das er auf der Weide erstach und dessen Herz er zur Hälfte
verzehrte. Nummer vier war eine fünfzigjährige Magd, der er im Wald den Kopf
abschnitt und bei der er 57 Kreuzer erbeutete. Nummer fünf war ein
siebzehnjähriges Mädchen, das seine Liebesanträge abgelehnt hatte. Er
lauerte ihr im Walde auf! Stich in den Hals. Tot. Das sechste und letzte
Verbrechen war das grauenhafteste. Er zerfleischte das eingangs erwähnte
Dienstmädchen und fraß dann das halbe Herz auf. Auf die Frage, warum er bei
zwei Opfern die Herzen verzehrt habe, gab er die auch für das Jahr 1786
erstaunliche Antwort: Weil er gehört habe, ein Mensch, der drei menschliche
Herzen esse, habe Glück beim Karten- und Kegelspiel und könne sich außerdem
unsichtbar machen, ein alter Wunschtraum der Menschheit. Reininger, der
übrigens seine Taten bereute, behauptete, es hätte ihm beim Genuss der
Herzen gegraust, aber wenn man Herr werden könnte über die Welt…
Mit Psychiatrierung gab man sich damals nicht ab. Reininger wurde vom
Gericht Wieden zuerst zu allen möglichen Dingen, wie Zwicken mit glühenden
Zangen, Rädern und aufs Rad Flechten, verurteilt. Dieser Spruch wurde aber
abgeändert und der inzwischen weithin bekannt gewordene "Herzlfresser", wie
ihn das Volk nannte, sollte in drei Tagen dreihundert Stockstreiche erhalten
und "ewig" in einer Schlossbergzelle angeschmiedet werden. Weiters als
Verschärfung der Haft fünfzig Stockstreiche vierteljährlich. Die Ewigkeit
dauerte aber nur genau zwei Jahre und drei Monate. Dann starb er.
Beim Studium dieses Prozesses weht uns tiefstes Mittelalter an. Nicht nur
der Aberglaube war damals noch erschreckend, nicht nur die Strafe, auch die
Gleichgültigkeit der Behörden bei der Aufklärung von Kriminalfällen. Denn
wenn in einem so leicht überschaubaren, kleinen ländlichen Kreis sechs
Personen ermordet werden, müsste man doch ein bisschen nachforschen und
nicht warten, bis einem vom Zufall der Täter "serviert" wird.
E. Vajda
Aus: Kleine Zeitung vom 30.11.1963
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